ACT Exportgarantie

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Informationen

Sie wollen Ihr Exportgeschäft gegen einen Zahlungsausfall absichern? Dann sind Sie hier richtig!
Ihr Kunde/Auftraggeber ist also eine Übungsfirma mit Sitz im Ausland.

Beantragen Sie für Ihren speziellen Geschäftsfall die Exportgarantie: Antrag
Die Antragstellung ist mit Kosten verbunden. Die Genehmigung erfolgt durch ACT.

Sollte der ausländische Vertragspartner Ihre Forderung nicht erfüllen, ist der Haftungsfall geltend zu machen: Anerkennung des Haftungsfalls
Die Genehmigung erfolgt durch ACT. Bei Vorliegen der Voraussetzungen ist Ihre Forderung gedeckt.

Kontakt

ACT Exportgarantie
Dr. Laura Garcia
c/o ACT Die Servicestelle österreichischer Übungsfirmen
A-1010 Wien, Seilerstätte 5/8
Telefon: +43 670 652 6360
E-Mail: laura.garcia@act.at


Dieses Tool wurde in Zusammenarbeit mit der OeKB  – Oesterreichische Kontrollbank entwickelt.