Innergemeinschaftliche Lieferung

Als INNERGEMEINSCHAFTLICHE LIEFERUNG bezeichnet man Lieferungen zwischen Unternehmerinnen/Unternehmern in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten.

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Eine Steuerbefreiung (keine Berechnung der Umsatzsteuer des Lieferlandes) hängt von folgenden Voraussetzungen ab (Art.7, Abs.1 UStG):

  • die Waren gelangen nachweislich von einem Mitgliedstaat in den anderen
  • der Unternehmer erwirb den Gegenstand für das Unternehmen
  • der Erwerb unterliegt beim Abnehmer der Erwerbsteuer
  • der entsprechende Liefernachweis aufliegt (Lieferschein, Frachtdokumente) in der Buchhaltung des Lieferers und die Voraussetzungen für die steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung werden buchmäßig nachgewiesen

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Für die innergemeinschaftliche Lieferung ist eine Handelsrechnung erforderlich. (siehe dazu Rechnungslegung im Außenhandel)

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Die am Binnenmarkt beteiligten Unternehmerinnen/Unternehmer haben monatlich (vierteljährlich) eine Zusammenfassende Meldung (ZM Formular U13a) bei dem zuständigen Finanzamt einzureichen. In der ZM sind die UID-Nummer jedes Abnehmers und die Summe der Bemessungsgrundlagen für jeden Abnehmer bekannt zu geben. Die in den ZM enthaltenen Informationen werden von den Mitgliedstaaten regelmäßig ausgetauscht. Die Betragsgrenze für eine verpflichtende elektronische Übermittlung liegt bei 30.000 Euro.

Weitere Quelle: Zusammenfassende Meldung

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Jedes Unternehmen, das in einem bestimmten Umfang, mit EU - Staaten handelt muss eine INTRASTAT- Meldung abgeben. Intrastat ist die Statistik des Handels zwischen den Mitgliedstaaten der EU und dient dem Zweck, aktuelle Daten über den innergemeinschaftlichen Handel Österreichs bereitzustellen. Solche Ergebnisse werden benötigt, um u.a. Analysen über die eigene europäische Wettbewerbsfähigkeit, die Import- und Exportabhängigkeit durchführen zu können. Auf der Homepage der STATISTIK AUSTRIA empfehlen wir das INTRASTAT - Portal. Dort findet man eine entsprechende Ausfüllhilfe und vor allem die Möglichkeit mit Hilfe einer "Demo UID" die Anmeldung zu üben.

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Quellen: www.wko.at; www.bmf.gv.at
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