Warenursprung

Der Warenursprung gibt darüber Auskunft, in welchem Land eine Ware gewonnen oder hergestellt wurde. Anhand der Ursprungsregeln wird festgelegt, welches Land das Ursprungsland einer Ware ist.

Der Warenursprung bildet eine Grundlage für die Gewährung von Zollbegünstigungen bzw. Zollbefreiungen im Handel zwischen bestimmten Ländern und ist erforderlich, um Zölle, Abgaben und sonstige zollrechtlichen Beschränkungen zu ermitteln.

Quelle:  wko.at  und Ursprungserklärung

Der Importstaat verlangt eine Bestätigung über den Warenursprung:

  1. Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 (-> Informationen und Muster)
  2. Bei den wichtigsten europäischen Vertragspartnerstaaten ist die Abgabe der Ursprungserklärung auf der Rechnung bis zu einem Warenwert der Ursprungswaren von € 6.000,- möglich. Die Erklärung auf der Rechnung kann im Gegensatz zu der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 ohne zollamtliche Bestätigung, also „selbstzertifizierend“ vom Ausführer erstellt werden.

Der Wortlaut der Erklärung auf der Rechnung ist genau einzuhalten. Unter der Erklärung sind Ort und Datum und der Name der Person, die diese Erklärung unterschrieben hat, in Druckschrift anzuführen.

Wortlaut der Erklärung auf der Rechnung (deutsch):

Der Ausführer (Ermächtigter Ausführer; Bewilligungs-Nr....... [1]) der Waren, auf die sich dieses Handelspapier bezieht, erklärt, dass diese Waren, soweit

nicht anders angegeben, präferenzbegünstigte....... [2]-Ursprungswaren sind (ggf. Hinweis: gemäß den transitional rules of origin)

Wortlaut der Erklärung auf der Rechnung (englisch):

The exporter of the products covered by this document (customs authorization No.... (1)) declares that, except where otherwise clearly indicated, these

products are of... (2) preferential origin (ggf. Hinweis: according to the transitional rules of origin)

Quelle: Präferenznachweis – Erklärung auf der Rechnung