Warenverkehrsbescheinigung

Der präferenzieller Ursprung ist die wirtschaftliche Staatszugehörigkeit von gehandelten Waren. (Im welchen Land erfolgte die Herstellung bzw. Bearbeitung.)

Der Warenursprung bildet eine Grundlage für die Gewährung von Zollbegünstigungen bzw. Zollbefreiungen im Handel zwischen bestimmten Ländern und ist erforderlich, um Zölle, Abgaben und sonstige zollrechtlichen Beschränkungen zu ermitteln.

Quelle:  wko.at  und Ursprungserklärung

Der Importstaat verlangt eine Bestätigung über den Warenursprung:

  1. Bei den wichtigsten europäischen Vertragspartnerstaaten ist die Abgabe der Ursprungserklärung auf der Rechnung bis zu einem Warenwert der Ursprungswaren von € 6.000,- möglich. (-> Informationen und Beispiele)
  2. Präferenznachweise wie die Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1, EUR-MED und A.TR werden
    • vom Ausführer (Exporteur) erstellt
    • benötigen grundsätzlich eine zollamtliche Bestätigung um Gültigkeit zu erlangen (gemeinsam mit Ausfuhranmeldung)
    • können für Ursprungswaren (=Ursprungserzeugnisse) unabhängig vom Warenwert ausgestellt werden
    • Das EUR.1 bzw. EUR-MED sind Original-Formulare nach vorgeschriebenem Muster. Sie sind im Formularhandel erhältlich.

Das Formular besteht aus drei Blättern:

  • Blatt 1 ist für die Zollbehörde des Bestimmungslandes bestimmt
  • Blatt 2 (der Antrag) verbleibt bei der ausstellenden Zollstelle
  • Blatt 3 verbleibt beim Exporteur
Muster einer Warenverkehrsbescheinigung
Warenverkehrsbescheinigung mit Ausfüllhilfe

Weitere Informationen siehe Präferenzieller Ursprung

Nichtpräferenzielle Ursprungszeugnisse - WKO.at

Ursprungszeugnis mit Ausfüllhilfe
Muster eines Ursprungszeugnisses

Mehr Informationen zu Präferenznachweisen siehe Homepage der Wirtschaftskammer Österreich oder unter Ursprung und Präferenzen auf der BMF-Seite.