Zusammenfassende Meldung

Die am Binnenmarkt beteiligten Unternehmerinnen/Unternehmer haben monatlich (vierteljährlich) eine Zusammenfassende Meldung (ZM Formular U13a) bei dem zuständigen Finanzamt einzureichen. In der ZM sind die UID-Nummer jedes Abnehmers und die Summe der Bemessungsgrundlagen für jeden Abnehmer bekannt zu geben. Die in den ZM enthaltenen Informationen werden von den Mitgliedstaaten regelmäßig ausgetauscht. Die Betragsgrenze für eine verpflichtende elektronische Übermittlung liegt bei 30.000 Euro.

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