Aufnahme einer Übungsfirma ins Firmenbuch – Kriterien

 

  1. Es gibt keine körperlichen Waren und keine Barverkäufe/kein Bargeld (keine Juniorfirma).
  2. Das Arbeiten in der Übungsfirma ist ab der Sekundarstufe vorgesehen.
  3. Die Übungsfirma ist keine rechtliche Hülle für Projekte aller Art. Sie ist kein Lernbüro und auch kein Unterrichtsmodell,  das nur etwaige Teilbereiche der Übungsfirma abbildet.
  4. Geschäftskontakte werden zum überwiegenden Teil mit schulexternen Übungsfirmen abgewickelt.
  5. Das qualitätsvolle Abwickeln von Geschäftsfällen (Anfrage bis Zahlung) mit anderen Übungsfirmen wird erwartet.
  6. Die Basisdienstleistungen von ACT (Bank, Sozialversicherung, Finanzamt, Firmenbuch) werden regelmäßig in Anspruch genommen.
  7. Arbeiten werden mit den gängigen Softwareprogrammen, im Netzwerk, mit aktuellen Kommunikationstools abgewickelt.
  8. Die Nachhaltigkeit der Übungsfirma muss gewährleistet werden; sie wird für einen langfristigen Zeitraum (über mehrere Jahre) gegründet.

ACT behält sich vor, Unterlagen zum Nachweis der Kriterien anzufordern.