Postversand
Ausfuhr
Für alle Postsendungen mit einem Warenwert über 1.000 Euro ist eine elektronische Zollanmeldung im „e-zoll“ Verfahren erforderlich. Das ACT Zollamt / Zollstelle Post veranlasst die Ausfuhrabfertigung und erstellt das entsprechende Ausfuhrbegleitdokument.
Einfuhr
Für Privatsendungen und für kommerzielle Waren bis zu einem Gesamtwert von 1.000 Euro ist für die Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr eine Zollinhaltserklärung des Absenders erforderlich. Fehlt die Zollinhaltserklärung oder wird die Wertgrenze bei kommerziellen Waren überschritten, ist jedenfalls die Abgabe einer förmlichen Zollanmeldung durch den Empfänger erforderlich.
Welche Warensendungen aus Nicht-EU-Staaten sind im Postversand abgabenfrei?
Seit 01.07.2021 gibt es keine 22 Euro-Freigrenze für Warenimporte aus Drittländern (Nicht-EU Ländern) mehr. Das bedeutet, dass jede Warensendung ab diesem Zeitpunkt dem jeweiligen Einfuhrumsatzsteuersatz unterliegt, unabhängig von ihrem Warenwert. Sendungen bis zu einem Warenwert von 150 Euro sind auch zollfrei. (siehe auch Online-Shopping).
Für private Geschenksendungen besteht die Abgabenfreiheit sogar bis zu einem Warenwert von 45 Euro.
Der Einfuhr dürfen keine Einfuhrverbote oder Einfuhrbeschränkungen entgegenstehen.
Aktuelle Informationen zu Höchstmengen: Abgabenfreier Postversand nach Österreich
Wann fallen Abgaben beim Online-Einkauf in Drittländern an?
Sobald eine Ware bei einem Versandhändler bestellt wird, fallen die vollen Einfuhrabgaben an. Bei einer Warenbestellung in einem Drittland sollten die Importnebenkosten nicht unterschätzt werden. Dazu zählen:
- Versandspesen
- Zoll (Ab einem Warenwert von 150 Euro ist Zoll zu entrichten. Die Höhe der Zollabgaben richtet sich nach der Ware selbst, dem Wert und nach dem Ursprungsland der Ware.)
- Einfuhrumsatzsteuer (Ausnahme: Import-One-Stop Shop (IOSS) – die österreichische USt wird vom Händler in Rechnung gestellt und abgeführt, Waren im Höchstwert von 150 EUR)
- Sonderabgaben (Verbrauchsteuern)
Die Zollinhaltserklärung (Deklaration), ist jener Aufkleber am Paket, der über Art und Wert der Sendung informiert.
- Nicht abgabenfrei sind: Tabak und Tabakwaren (die Bestellung von Tabak und Tabakwaren ist generell verboten), Parfums, Toilette-Wasser und alkoholische Erzeugnisse
- Wichtig: Allfällige Einfuhrbeschränkungen oder Einfuhrverbote sind aber auch bei solchen Sendungen zu beachten!
Die Post meldet die Warensendung an und zahlt die Abgaben, die sie bei der Zustellung inklusive eines Entgelts (Importtarif) für diese Dienstleistung einhebt.
Informieren Sie sich bei der Post AG > Info-Video und Rechenbeispiele für Berechnung der EUSt und Importkosten > POST ZOLL IMPORT
Mehr zum Thema siehe BMF > Internet Shopping und Versandhandel
Pressemeldungen:
https://www.derstandard.at/story/2000123205716/kaufen-auf-der-insel-die-tuecken-des-brexit-beim-online
Produktpiraterie
Der Kauf von Fälschungen wird von vielen Konsumentinnen und Konsumenten oft als „Kavaliersdelikt“ abgetan oder nur – unter dem Gesichtspunkt der Geldersparnis – für ein vermeintlich günstiges „Schnäppchen“ gesehen. Was dabei aber vielfach nicht bedacht wird ist, dass Plagiate auch eine ernste Bedrohung für die Gesundheit und die Sicherheit der Verbraucherinnen und Verbraucher darstellen können.
Beim Online-Shopping sollte immer auch bedacht werden, dass ein vermeintlich besonders günstiges Produkt vielleicht nur deshalb so günstig angeboten werden kann, weil es kein Originalprodukt, sondern eine billige, qualitativ minderwertige Fälschung ist.
Bei Online-Einkäufen außerhalb der EU sollte daher – neben den Zollvorschriften – auch beachtet werden, dass der Zoll bei Sendungen mit Pirateriewaren (sog. Waren, die ein Recht geistigen Eigentums verletzen) nach der EU-Produktpiraterie-Verordnung 2014 tätig werden muss. Die Folge können dann durch die Rechtsinhaber angestrengte Verfahren oder – sofern alle Beteiligten zustimmen – eine Vernichtung oder Zerstörung der Pirateriewaren sein.
Weitere Informationen siehe BMF>Zoll>Produktpiraterie
Nützliche Tipps für einen problemlosen Online Einkauf in Drittländern
- Informieren Sie sich wie hoch die Zollsätze, eventuelle Sonderabgaben und die Einfuhrumsatzsteuer für Ihr gewünschtes Produkt ist. Liegen Einfuhrverbote oder Einfuhrbeschränkungen vor?
- Beachten Sie die Höhe der Versandkosten, da diese ein vermeintlich günstiges Angebot erheblich verteuern können!
- Die Ware soll zum Nettopreis ausgewiesen sein und auch so bestellt werden, sonst zahlen Sie doppelte Steuer: die ausländische Mehrwertsteuer und die österreichische Einfuhrumsatzsteuer.
- Bei unbestellter Ware oder, wenn bei der Postzustellung ersichtlich ist, dass die Ware beschädigt bzw. die Verpackung der Postsendung nicht in Ordnung ist, verweigern Sie die Annahme!
- Achtung: Bei Rücksendung von bestellten und bereits importierten Waren aus Drittländern ist eine Rückerstattung der Einfuhrabgaben nicht vorgesehen!
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Quelle: https://www.bmf.gv.at/zoll/post-internet/internet-shopping.html